Die Schulferien in Hessen
      Während der hessischen Schulferien findet 
      kein Training im 1. Deutschen Judo-Club Frankfurt am Main e. V. statt.
      
  Ausnahmen werden den Vereinsmitgliedern per Email mitgeteilt.
      
  
Erster und letzter Ferientag
      Am letzten Schultag vor den Ferien finden alle Übungseinheiten noch statt.
  
Weitere Ferientage
  Gesetzliche Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt.
  
Bewegliche Ferientage / Brückentage
      An sogenannten „beweglichen Ferientagen”, 
bei denen es sich üblicherweise um die zwei Freitage nach „Christi Himmelfahrt” und „Fronleichnam” handelt, 
findet kein Training statt.
Dies betrifft oft auch den „Brückentag” zwischen einem gesetzlichen Feiertag und dem Wochenende, 
z.B. wenn der 1. Mai oder der 3. Oktober genau einen Tag Abstand zum Wochenende haben.
  
Rosenmontag, Fasching und Wäldchestag
Auch an „Quasi-Feiertagen”, wie „Rosenmontag”, „Faschingsdienstag” oder „Wäldchestag” (=„Pfingstdienstag”) sind die Turnhallen in Frankfurt geschlossen.
  
Schulveranstaltungen
Gelegentlich werden die Schulturnhallen in Frankfurt auch von den Schulen für eigene Veranstaltungen genutzt. 
Dann fällt das Training an dem betreffenden Tag leider aus. 
  
Mitgliederversammlung
Wenn die Mitgliederversammlung des 1.DJC stattfindet, 
zu der alle Vereinsmitglieder eingeladen werden, 
findet an dem betreffenden Tag zu der Zeit kein Training statt.
      
Die Mitgliederversammlung des 1. Deutschen Judo-Club Frankfurt am Main e. V.
findet einmal im Jahr und meist im März statt.