m 23. Juni 2024 fand in Bad Homburg vor der Höhe eine Versammlung statt, zu der mit der Vorgabe, es handele sich um eine Jugendversammlung, Personen eingeladen hatten, die zum Ladungszeitpunkt und derzeit kein Vorstandsamt im Bereich des HJV innehaben (Beschluß 3/24 RA des Rechtsausschusses des Hessischen Judo-Verbandes e. V.). Deswegen handelte es sich bei dieser Versammlung nicht um eine Jugendversammlung des HJV und konnten auf ihr auch keine gültigen Beschlüsse gefaßt werden. Folgerichtig bestritt der Judoclub Petersberg e. V. die Ordnungsgemäßheit dieser Versammlung und wies darauf hin, daß auf ihr weder gültige Wahlen durchgeführt noch wirksame Beschlüsse gefaßt werden könnten. Auch der Judoverein Bad Hersfeld bestritt, daß ordnungsgemäß zu dieser Versammlung geladen worden sei. Auf der Versammlung waren ohnehin nur 24 von rund 200 Mitgliedern des HJV vertreten, und einige von ihnen bestritten, wie ausgeführt, daß es sich um eine ordnungsgemäß geladene Jugendversammlung des HJV handele. Der 1. DJC als Mitglied des HJV nahm wie auch andere HJV-Mitglieder nicht an dieser Versammlung teil, da rechtlich klar erkennbar war, daß es sich nicht um eine Jugendversammlung des HJV, sondern lediglich um ein unverbindliches, beschlußunfähiges Treffen einiger Vereinsvertreter handelte.
Aufmerksamkeit verdient indes eine Aussage, die laut «Protokoll» (S. 4 oben) dieser Versammlung Sven Deeg auf ihr getätigt haben soll:
«Sven Deeg berichtete das [sic!] das letzte Jahr eine Ausnahme im HJV gewesen wäre. Man hätte im HJV momentan ein defizitäres Konto. Durch die schwierige rechtliche Situation, die es zwischendurch gab, haben Vereine ihre Abgaben nicht gezahlt und anderweitige Rechnungen wurden nicht geschrieben. Zusätzlich muss Geld für Rechtsanwälte bereitgehalten werden.»
Dies ist bemerkenswert, da derselbe Sven Deeg bei anderer Gelegenheit Mitglieder des HJV informiert hatte, daß zumindest zwei Anwälte, die Dres. Joachim Bechtold und Michael Richter, ausnahmslos pro bono (zu deutsch ‘kostenlos’) für den HJV tätig seien und insofern keine Kosten für deren Tätigwerden anfielen. Ein ordnungsgemäßes Mandat des HJV wurde den beiden Anwälten ohnehin zu keinem Zeitpunkt erteilt. Es mag eine Mandatserteilung durch Personen gegeben waren, die zu keinem Zeitpunkt berechtigt waren, den HJV gesetzlich zu vertreten (s. die Beschlüsse 8/22 RA, 1/24 RA und 3/24 RA des Rechtsausschusses des HJV). Die finanzielle Lage des HJV bleibt vorerst unklar, da die Mitglieder keine aktuellen Informationen erhalten. Insolvenzantrag scheint bisher nicht gestellt worden zu sein.
Auch am 15. September 2024 äußerte Sven Deeg gegenüber mehreren Vertretern von Mitgliedsvereinen des HJV im Indikativ, daß der HJV bereits im November 2024 insolvent sei, falls nicht am 15. September 2024 Beschlüsse gefaßt würden, die neue Einnahmen für den HJV hervorbrächten. Am 15. September 2024 wurden keine derartigen Beschlüsse gefaßt und konnten auch nicht gefaßt werden, da es sich nicht um eine Mitgliederversammlung des HJV handelte. In der Folge vorgebrachte Fragen von Mitgliedern des HJV nach den Gründen für das angekündigte Eintreten einer Insolvenz und nach der Art und Höhe der Anwaltskosten blieben bisher unbeantwortet.