Am 23. Juni 2024 fand in Bad Homburg vor der Höhe eine Versammlung statt, zu der mit der Vorgabe, es handele sich um eine Jugendversammlung, Personen eingeladen hatten, die zum Ladungszeitpunkt und derzeit kein Vorstandsamt im Bereich des HJV innehaben (Beschluß 3/24 RA des Rechtsausschusses des Hessischen Judo-Verbandes e. V.). Deswegen handelte es sich bei dieser Versammlung nicht um eine Jugendversammlung des HJV und konnten auf ihr auch keine gültigen Beschlüsse gefaßt werden. Folgerichtig bestritt der Judoclub Petersberg e. V. die Ordnungsgemäßheit dieser Versammlung und wies darauf hin, daß auf ihr weder gültige Wahlen durchgeführt noch wirksame Beschlüsse gefaßt werden könnten. Auch der Judoverein Bad Hersfeld bestritt, daß ordnungsgemäß zu dieser Versammlung geladen worden sei. Auf der Versammlung waren ohnehin nur 24 von rund 200 Mitgliedern des HJV vertreten, und einige von ihnen bestritten, wie ausgeführt, daß es sich um eine ordnungsgemäß geladene Jugendversammlung des HJV handele. Der 1. DJC als Mitglied des HJV nahm wie auch andere HJV-Mitglieder nicht an dieser Versammlung teil, da rechtlich klar erkennbar war, daß es sich nicht um eine Jugendversammlung des HJV, sondern lediglich um ein unverbindliches, beschlußunfähiges Treffen einiger Vereinsvertreter handelte.
Aufmerksamkeit verdient indes eine Aussage, die laut «Protokoll» (S. 4 oben) dieser Versammlung Sven Deeg auf ihr getätigt haben soll:
«Sven Deeg berichtete das [sic!] das letzte Jahr eine Ausnahme im HJV gewesen wäre. Man hätte im HJV momentan ein defizitäres Konto. Durch die schwierige rechtliche Situation, die es zwischendurch gab, haben Vereine ihre Abgaben nicht gezahlt und anderweitige Rechnungen wurden nicht geschrieben. Zusätzlich muss Geld für Rechtsanwälte bereitgehalten werden.»
Dies ist bemerkenswert, da derselbe Sven Deeg bei anderer Gelegenheit Mitglieder des HJV informiert hatte, daß zumindest zwei Anwälte, die Dres. Joachim Bechtold und Michael Richter, ausnahmslos pro bono (zu deutsch ‘kostenlos’) für den HJV tätig seien und insofern keine Kosten für deren Tätigwerden anfielen. Ein ordnungsgemäßes Mandat des HJV wurde den beiden Anwälten ohnehin zu keinem Zeitpunkt erteilt. Es mag eine Mandatserteilung durch Personen gegeben waren, die zu keinem Zeitpunkt berechtigt waren, den HJV gesetzlich zu vertreten (s. die Beschlüsse 8/22 RA, 1/24 RA und 3/24 RA des Rechtsausschusses des HJV). Die finanzielle Lage des HJV bleibt vorerst unklar, da die Mitglieder keine aktuellen Informationen erhalten. Insolvenzantrag scheint bisher nicht gestellt worden zu sein.
Auch am 15. September 2024 äußerte Sven Deeg gegenüber mehreren Vertretern von Mitgliedsvereinen des HJV im Indikativ, daß der HJV bereits im November 2024 insolvent sei, falls nicht am 15. September 2024 Beschlüsse gefaßt würden, die neue Einnahmen für den HJV hervorbrächten. Am 15. September 2024 wurden keine derartigen Beschlüsse gefaßt und konnten auch nicht gefaßt werden, da es sich nicht um eine Mitgliederversammlung des HJV handelte. In der Folge vorgebrachte Fragen von Mitgliedern des HJV nach den Gründen für das angekündigte Eintreten einer Insolvenz und nach der Art und Höhe der Anwaltskosten blieben bisher unbeantwortet.
Der DJB hat dem neuen Präsidium am 15. September 2023 die Einladungsunterlagen zur nächsten Mitgliederversammlung des DJB zukommen lassen. Der lsb h hat dem seitens des HJV beauftragten Rechtsanwalt am 15. September 2023 mitgeteilt, daß die Zugangskarten der nichtig gewählten Personen zur Geschäftsstelle des HJV am 14. September 2023 gesperrt wurden. Die Dachverbände des HJV sind grundsätzlich bestrebt, sich aus innerverbandlichen Angelegenheiten des HJV herauszuhalten.
Der Anwalt des HJV erhält vom zuständigen Finanzamt für Körperschaften auf Anfrage die Auskunft, daß der HJV bisher keinen Antrag auf Verlängerung der Freistellung von der Körperschaftssteuer («Gemeinnützigkeit») für die Jahre 2019 bis 2021 eingereicht und auch keine Fristverlängerung beantragt hat. Fristablauf war am 31. August 2023. Fristverlängerung wurde erstmalig am 14. September 2023 beantragt und für einen Monat gewährt.
Ein Verlust der Gemeinnützigkeit des HJV muß nicht, aber kann die Gemeinnützigkeit aller Vereine gefährden, die dem HJV als Mitglieder angeschlossen sind (so ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11. August 2014, Az. 6 K 1449/12).
Nachdem am 12. September 2023 auf www.hessenjudo.de die aktuelle Zusammensetzung des Präsidiums und eine Information des derzeitigen Präsidiums an die hessischen Judoka veröffentlicht worden war, wurde die Seite am 13. September 2023 unter Verstoß gegen u. a. § 202a StGB von Unbefugten gehackt. Das strafbewehrte Vergehen wurde der zuständigen Stelle innerhalb der vorgeschriebenen Frist angezeigt. Nach zeitweiser Neutralisierung des Hackerangriffs mit Hilfe des Providers in der Nacht vom 14. auf den 15. September brachten die Hacker am 15. September 2023 die Seite kurz darauf erneut unter ihre Kontrolle.
Die Hacker schalteten der Seite einen irreführenden Text vor, daß diese gehackt und daher vorübergehend vom Netz genommen worden sei, um so offenbar den falschen Eindruck zu erwecken, es handele sich bei der Stillegung der Seite um eine Maßnahme des dazu befugten aktuellen Präsidiums. In Wahrheit stammt dieser Text jedoch von den Hackern selbst, die auf diesem Wege möglicherweise das Sportgeschehen im HJV lahmzulegen versuchen. Das Präsidium des HJV ist bemüht, die HJV-Seite kurzfristig wieder frei zugänglich ins Netz zu stellen.
Auf einer Gesamtvorstandssitzung werden u. a. folgende Beauftragungen beschlossen:
— Beauftragter für das Kampfrichterwesen: Roberto Linke
— Beauftragter für das Lehrwesen: Tayeb Adnane
— Beauftragter für das Prüfungswesen: Nils Häusler
— Kata-Beauftragte: Birgit Martin
Der Kata-Beauftragte Werner E. Müller wird mit sofortiger Wirkung abgewählt, seine Bestellung widerrufen.
Der Gesamtvorstand wird die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs sowie des Lehr- und Prüfungswesens bis zur nächsten Mitgliederversammlung sicherstellen. Deswegen hat er beschlossen, Kay Heger, der auch als Bezirksjugendwart Nord fungiert, als Beauftragten für die Organisation, Durchführung und sportliche Leitung folgender Veranstaltungen zu bestellen:
— Hessische Einzelmeisterschaften U11 und U13 sowie Hessischer Jugendpokal U15 am 23. und 24. September 2023 in Neuhof;
— Bezirkskämpfe der Jugend und Hessische Einzelmeisterschaften der Frauen und Männer am 14. Oktober 2023 in Vellmar;
— sämtliche weiteren Turniere, die im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung des HJV stattfinden werden.»
Die Meldeadresse für alle Meisterschaften ist in Änderung der erfolgten Ausschreibungen ab sofort folgende:
bezirk-nord@hessenjudo.de
Am 8. September 2023 gibt Sven Deeg im Rahmen einer Videokonferenz der bis zum 5. September 2023 faktisch als Vorstände des HJV aufgetretenen, nichtig gewählten Personen bekannt, daß vor Gericht sogleich eine Einstweilige Verfügung gegen den Beschluß des Rechtsausschusses beantragt, jedoch erstinstanzlich abgelehnt wurde. Die Nachricht traf am 8. September 2023 ein. Das Gericht folgt dem Beschluß des Rechtsausschusses auf Feststellung der Nichtigkeit der Vorstandswahlen. Hinzugezogene Anwälte raten davon ab, eine Klage vor Gericht gegen den Beschluß des Rechtsausschusses weiter zu verfolgen, da dies wohl kaum Aussichten auf Erfolg hätte.
Felix Martin (JC Hünfelden) wird auf einer Gesamtvorstandssitzung zum Vizepräsidenten für Verwaltung des HJV gewählt und nimmt die Wahl an. Klaus Gilbert wird zum Referenten für Breitensport gewählt. Auch er nimmt seine Wahl an.
Am 6. 9. 2023 gingen den Parteien in den Verfahren 8/22 RA und 2/23 RA die Entscheidungen des Rechtsausschusses zu.
Mit Beschluß vom 3. 5. 2023 stellte der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes e. V. fest, daß sämtliche Beschlüsse und Wahlen der Kampfrichterversammlung des HJV vom 21. Januar 2023 nichtig sind und keine Rechtskraft entfalten. Somit ist das Amt des Kampfrichtereferenten des HJV spätestens seit dem 21. Januar 2023 vakant. (Die letzte Wahl fand im Jahr 2019 statt.)
Mit Beschluß vom 31. 8. 2023 stellte der Rechtsausschuß des Hessischen Judo-Verbandes e. V. im Verfahren 8/22 RA fest:
1. Die Wahl von Frau Olga Bagci zur Schatzmeisterin und zum Mitglied des Präsidiums des HJV vom 20. November 2022 ist nichtig. Frau Bagci war zu keiner juristischen Sekunde Schatzmeisterin des HJV.
2. Die Wahlen der Herren Sven Deeg, Michael Blumenstein und Stefan Teucher zu Mitgliedern des Präsidiums des HJV vom 20. November 2022 sind nichtig.
3. Die Wahlen von Petra Seibert, Jannik Zettel, Bettina Müller, Ervin Susnik, Michaelo Walter, Rainer Dötsch und Christoph Vetter zu Mitgliedern des erweiterten Vorstandes des HJV sind nichtig.
4. Das allein von Sven Deeg und Nadine Okamoto unterzeichnete Protokoll der Mitgliederversammlung des HJV vom 20. November 2022 ist noch kein gültiges Protokoll der Versammlung.
5. Eine Berufung vor der Mitgliederversammlung des HJV wird nicht zugelassen. Beiden Parteien steht der Weg zu einem ordentlichen Gericht offen.
6. Die aufschiebende Wirkung der Berufung im Wege einer Klage vor den ordentlichen Gerichten wird aufgehoben.
7. Der Rechtsweg im Hessischen Judo-Verband e. V. ist damit beendet.
8. Die Kosten des Verfahrens trägt der Hessische Judo-Verband e. V.
Nichtig sind des weiteren alle Kooptionen in den Gesamtvorstand, die die nichtig Gewählten vorgenommen haben. Damit verbleibt der Schatzmeister als alleiniges Mitglied des Präsidiums und des Gesamtvorstandes des HJV.
Die Hausbank des HJV sperrt sogleich den Zugriff der bisher als faktische Vorstände auftretenden Personen auf das Verbandskonto. Sie können und dürfen keine Überweisungen mehr tätigen.